Die RechtsanwältInnen von FREIMÜLLER / OBEREDER / PILZ & PARTNER sind Mitglieder der Wiener Rechtsanwaltskammer. Die Bezeichnung als Rechtsanwalt bedarf keiner Ernennung, sondern des Nachweises bestimmter Erfordernisse und der Eintragung in die Liste der RechtsanwältInnen (§ 1 RAO).
Die FREIMÜLLER OBEREDER PILZ & PARTNER RECHTSANWÄLTE GmbH ist ebenso in die Liste der Rechtsanwaltsgesellschaften bei der Rechtsanwalts-kammer für Wien eingetragen.
Die RechtsanwältInnen und RechtsanwaltsanwärterInnen von FREIMÜLLER / OBEREDER / PILZ & PARTNER unterliegen, wie alle österreichischen RechtsanwältInnen, dem Standesrecht der RechtsanwältInnen (RAO, RL-BA, EuRAG), dessen Einhaltung durch die Disziplinarräte der Österreichischen Rechtsanwaltskammer überwacht wird.
Nähere Informationen zu den (gesetzlichen) Regelungen des Standesrechts, den Disziplinarräten und den Rechtsanwaltskammern auf der Website des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages.
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